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Allgemeine Geschäftsbedingungen
. . .was zu beachten wäre

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchung:

Eine Buchung in unserem Haus ist erst dann für beide Seiten verbindlich, wenn der Buchungsvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde.
Veränderungen der eingetragenen Angaben bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner und sind schriftlich festzuhalten. Die Angaben, die 6 Wochen vor Anreise schriftlich gemacht wurden sind verbindlich. Dieses gilt auch für die Teilnehmerzahl. Es gibt keine personengenaue Berechnung.

Abmeldung:

Sollten Sie oder einzelne Teilnehmer der Gruppe wider Erwarten von ihrem Buchungsvertrag zurücktreten, so müssen Sie uns dies spätestens 12 Wochen vor Anreise schriftlich mitteilen. Die Vorkasse von 10% des Angebotsbetrages wird als Bearbeitungsgebühr berechnet, bzw. einbehalten. Absagen zwischen der 11. und 6. Woche vor Anreise berechnen wie mit 30%, zwischen der 5. und 3. Woche mit 50% der Angebotssumme. Absagen zwischen der 2. Woche bis zum Anreisetermin berechnen wir mit 100% der Angebotssumme. Grundlage hierfür ist der Betrag im Angebot. Wird von Ihnen eine gleichwertige Ersatzbelegung organisiert, wird keine Ausfallgebühr berechnet. Bei vorzeitiger/veränderter An-und Abreise, auch von einzelnen Teilnehmern der gesamten Gruppe, werden geleistete Zahlungen nicht erstattet. Für alle schriftlichen Mitteilungen gilt das Posteingangsdatum.

Nutzungsentgelt:

Grundlage für die Berechnung des Nutzungsentgeltes sind die im Belegungsvertrag angegebenen Daten. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form. Die vor Ort zusätzlich anfallenden Kosten, z.B. Bettwäsche können direkt beglichen werden oder werden nachträglich in Rechnung gestellt. Grundlage hierfür ist unsere aktuelle Preisliste.

Parallelbelegungen:

Unsere Begegnungs- und Bildungsstätte kann z. Zt. 87 Personen in vier Bettenhäusern und unserem Selbstversorgerhaus aufnehmen. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, dass verschiedene Gruppen in einem Bettenhaus untergebracht werden müssen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

An- und Abreise:

Wir bitten Sie, sich spätestens bis 11.00 Uhr hier in Wittfeitzen einzufinden. Bitte melden sie sich bei Ankunft im Büro. Bei Abreise sind die Zimmer spätestens bis 9.00 Uhr zu räumen. Ein Mitarbeiter der „LIB- gGmbH“ und der/die jeweilige Verantwortliche der Gruppe vergewissern sich um den ordnungsgemäßen Zustand der Häuser. Alle Schlüssel werden abgegeben und von unserem Mitarbeiter und der/dem Verantwortlichen der Gruppe gegengezeichnet. Verlust oder Beschädigungen werden schriftlich festgehalten und dem/der Verantwortlichen der Gruppe in Rechnung gestellt.

Verpflegung:

Unsre Leistung bei der Vollverpflegung beinhaltet drei Mahlzeiten (Frühstück 8.30- 9.00 Uhr, Mittag 12.30-13.00 Uhr und Abendbrot 18.30-19.00 Uhr). Weiteres Angebot kann dazugebucht werden und wird gesondert, lt. Preisliste, abgerechnet. Grillen beinhaltet: Bereitstellung der Lebensmittel, 1 Stück Fleisch (ca. 70-120g/Stück) 1Bratwurst, zwei verschiedene Salate (ca.100 g/ Salat /Person) sowie Weißbrot. Das Grillen erfolgt in Eigenregie. Es werden zwei Arbeitsstunden für Bereitstellung und Abwasch zu Grunde gelegt. Mehrbedarf muss in schriftlicher Form festgehalten werden. Die Mahlzeiten können komplett vegetarisch sein.

Heizung:

Jeder Gast ist verpflichtet, Energiekosten zu sparen. D.h., es ist darauf zu achten bei Nichtbenutzung, die Lichter auszumachen und Heizkörper in den Räumen herunter zudrehen. In der Heizperiode (Oktober bis April) sind die Außentüren zu schließen. Sollten wiederholt diese Richtlinien missachtet werden, müssen wir einen erhöhten Energiebedarf in Rechnung stellen.

Personal:

Unser Personal ist dazu angehalten, die Wünsche unserer Kunden (alle volljährigen Personen einer Gruppe) umzusetzen. Wenn ein vermehrter Arbeitsaufwand erforderlich ist, kann dies in Einzelfällen zu Mehrkosten führen.

Spiel- und Freizeitanlage:

Unsere Spielplatz und Freizeitanlagen stehen Unentgeltlich zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreuer/ Organisatoren haben die Aufsichtspflicht. Bei Schäden haften der/die Organisatoren in vollem Umfang.

Küche:

Die einzelnen Gruppen sind für das Auf- und Abdecken der Tische selber verantwortlich. Ebenso sind die Gruppen für das Abwischen der Tische und das Fegen des Essraumes verantwortlich.

Bettwäsche:

Unsere Betten sollen komplett bezogen werden, einschließlich Bettlaken. Auch bei Benutzung von Schlafsäcken sind die Matratzen mit Bettlaken zu beziehen. Bettwäsche und Handtücher sind selbst mitzubringen oder gegen Entgelt (lt. Preisliste) hier zu entleihen.

Reinigung:

Alle Räume und Einrichtungsgegenstände sind mit Respekt zu behandeln. Die Räume des Seminarhauses sind grundsätzlich nur mit Hausschuhen zu betreten. Essen sowie handwerkliche Arbeiten mit Farben o.ä. sind in den Räumen nicht gestattet.

Alle benutzten Räume sind Besenrein zu halten und auch während des Aufenthaltes eigenständig zu reinigen. Papierkörbe sind selbst zu entleeren, Sammelbehälter stehen zur Verfügung. Die Gebühr für die Endreinigung der benutzten Räume wird gesondert berechnet. Grundlage ist der Buchungsvertrag. Stark verschmutzte Räume und sanitäre Anlagen werden gesondert und zusätzlich berechnet.

Müll:

Um zusätzliche Kosten für die jeweiligen Gruppen zu vermeiden erwarten wir eine Konsequente und sorgfältige Mülltrennung, da sonst die Wertstoffsäcke nicht abgeholt werden. In jedem Bettenhaus stehen die verschiedenen Müllbehälter ausreichend zur Verfügung. Sollte das System nicht bekannt sein, stehen unsere Mitarbeiter gerne zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Rauchen, Alkohol, andere Drogen:

Das Rauchen ist in allen Räumen der „Leben in Bewegung Begegnungs- und Bildungsstätte gGmbH“ untersagt. Es ist nur in den Bereichen der draußen befindlichen Aschenbecher gestattet. Für Jugendliche bis 18 Jahren ist das Rauchen grundsächlich untersagt. Es gilt ein generelles Alkoholverbot auf dem Gelände der LIB. Sollte der Konsum/ Besitz anderer Drogen hier auffallen, wird dieses zur Anzeige gebracht.

Haftung:

Für Schäden haften die Organisatoren und der/die Verursacher als Gesamtschuldner. Die „Leben in Bewegung Begegnungs- und Bildungsstätte gGmbH“ haftet nicht für Schäden, die durch Diebstahl oder sonstige Einwirkungen entstehen. Die Aufsichtspflicht haben die vertragsschließenden Organisationen und der/die mitreisenden Betreuer/ Gruppenleiter. Wir übergeben alle Räume in mängelfreiem Zustand. Von jedem Einzelnen und jeder Gruppe wird erwartet, dass unsere Einrichtung pfleglich behandelt wird. Die Hausregel liegt für jeden einsichtlich aus. Bei Missachtung behält sich die „Leben in Bewegung Begegnungs- und Bildungsstätte gGmbH“ vor, Verursacher/in und die gesamte Gruppe der Einrichtung zu verweisen. Die Zahlung des Anmeldebetrages ist davon unberührt. Sollten unbeabsichtigt Schäden auftreten, bitten wir um sofortige Mitteilung.

Fachräume:

Fachräume können nur nach vorheriger Absprache genutzt werden, und wenn diese Räume nicht anderweitig benötigt werden. Anfallende Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. In diesem Gebäude ist den Anweisungen der Werkstattleitung folge zu leisten.

Tiere:

Es dürfen keine Tiere in unsere Einrichtung mitgebracht werden, oder sich vorübergehend hier aufhalten.

Fundsachen:

Fundsachen werden gegen Kostenerstattung auf Anforderung nach gesendet. Wir bewahren Fundsachen maximal 4 Wochen auf.

 
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